pte20110722017 Medien/Kommunikation, Bildung/Karriere

Bewerbung: Startup analysiert Social-Media-Leben

ÖGB-Experte Achitz rät zum vorsichtigen Umgang mit eigenen Daten


Facebook: Arbeitgeber kann Nutzung verbieten (Foto: FlickrCCFranco Bouly)
Facebook: Arbeitgeber kann Nutzung verbieten (Foto: FlickrCCFranco Bouly)

Santa Barbara/Wien (pte017/22.07.2011/12:05) Das in Kalifornien ansässige Unternehmen Social Intelligence bietet seit einem Jahr eine umstrittene Dienstleistung. Firmen können ihre Bewerber auf ihre Social-Media-Vergangenheit der letzten sieben Jahre screenen lassen. Bernhard Achitz, Leitender ÖGB-Sekretär für den Bereich Grundsatz, sieht diese Entwicklung skeptisch und rät zum sensiblen Umgang mit privaten Informationen im Web 2.0.

Sieben-Jahres-Dossier

Social Intelligence übermittelt dem Auftraggeber nach Abschluss der Recherche ein ausführliches Dossier. Dieses listet sowohl positive Funde - wie etwa berufliche Auszeichnungen oder soziale Tätigkeiten - als auch Belastendes - beispielsweise rassistische Äußerungen, Hinweise auf Drogenkonsum oder Abbildungen mit Waffen - auf.

Informationen viel leichter zugänglich

ÖGB-Sekretär Achitz sieht diese Entwicklung mit Besorgnis. "Als Arbeitnehmervertreter ist man nicht glücklich, wenn man so etwas hört." Eine derartige Dienstleistung wäre in Österreich legal, wird aber zur Zeit noch nicht angeboten. Unternehmen würden solche Recherchen bei Interesse selbst durchführen, so der Experte. Er ortet jedoch einen Graben in der Einstellungspolitik. "Es gibt Personalabteilungen, die bewusst suchen, es gibt aber auch solche, die dezidiert darauf verzichten."

Allgemein stellt Achitz jedoch fest, dass der Zugang zu Einblicken ins Privatleben von Mitarbeitern und Bewerbern viel einfacher geworden ist. "Damals mussten dazu noch Kontakte ins Umfeld der Betroffenen geknüpft und viele Telefonate geführt werden. Heute reichen oft ein paar Mausklicks. Ich rate allen, mit den eigenen Daten im Web sehr vorsichtig zu sein, denn nicht jeder Mensch steht einem wohlwollend gegenüber."

Öffentliche Kritik ist tabu

Fehlverhalten auf Plattformen wie Facebook kann ein Grund für arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung sein. Jedoch: Alles, was sich im Rahmen des Privatlebens abspielt, fällt nicht darunter - sofern keine extensive Nutzung der Seite nachweislich während der Arbeitszeit erfolgte.

Definitiv tabu sind jedoch öffentliche Kritik am Unternehmen oder Mitarbeitern. Hier gab es in der Vergangenheit auch schon medienwirksame Entlassungen. Freilich führt nicht jede negative Äußerung automatisch zum Jobverlust. Hier kommt es letztlich auf den Wortlaut, die Branche, die Stellung des Mitarbeiters und andere Faktoren an, erklärt Achitz.

Facebook-Verbot per Weisung möglich

Gibt es in einem Unternehmen keine Richtlinien zum Umgang mit dem Social Web, so empfiehlt der Experte eindringlich die strikte Trennung zwischen Privat- und Berufsleben auf selbigen. Bestehende Guidelines oder Betriebsvereinbarungen sollten in jedem Fall eingehalten werden. Achitz abschließend: "Die Firma oder der Chef können die Benutzung von Facebook per Weisung untersagen. Dieses Verbot ist bindend."

(Ende)
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