pte20170901022 Forschung/Entwicklung, Politik/Recht

Großteil der Totenscheine in Deutschland fehlerhaft

10.000 Urkunden ausgewertet - Schwerwiegende Mängel bei 27 Prozent


Fred Zack sieht starken Verbesserungsbedarf gegeben (Foto: uni-rostock.de)
Fred Zack sieht starken Verbesserungsbedarf gegeben (Foto: uni-rostock.de)

Rostock (pte022/01.09.2017/13:44) Von 10.000 untersuchten Todesbescheinigungen waren nur 223 fehlerfrei, wie eine Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock http://med.uni-rostock.de zeigt. Konkret geht es um eine Analyse von Totenscheinen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2015. Neben 3.116 schwerwiegenden Fehlern wurden auch 35.736 leichte Fehler festgestellt. Insgesamt wiesen 27 Prozent aller Scheine mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf.

Todesursachen oft falsch

Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler ist eine nicht mögliche Kausalkette bei der Todesursache, gefolgt von der Nichterreichbarkeit des Leichenschauarztes durch fehlende Angaben zu seiner Person und dem Fehlen des Vermerks von sicheren Todeszeichen. In der Studie kam zudem heraus, dass sich über 50 Prozent aller Ärzte mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung leisteten. "Mit dieser Größenordnung haben wir zu Beginn der Studie nicht gerechnet", sagt Forscher Fred Zack.

Doch der langjähige Experte sieht sich in der Studie bestätigt: "Die Praxis der ärztlichen Leichenschau in Deutschland ist bekanntermaßen schlecht und bereits vielfach von unserer Fachgesellschaft kritisiert", bemängelt der Rostocker Rechtsmediziner. Die Gründe seien vielfältig. Für zahlreiche Ärzte sei die Leichenschau ein "notwendiges Übel" und eher unbeliebt. Demnach sei die Zuwendung zum verstorbenen Menschen häufig unzureichend.

Bürokratie überfordert Ärzte

Die vorgenommene Leichenschau außerhalb einer Klinik ist laut Zack in der Regel eine schwierige Aufgabe und das Ausstellen einer Todesbescheinigung bedürfe der Berücksichtigung mehrerer Gesetze und Vorschriften, wie beispielsweise des Bestattungsgesetzes, der Definition des unnatürlichen Todes in der Strafprozessordnung, des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Regelungen. Damit hätten zahlreiche Ärzte Probleme.

Die Todesbescheinigung ist von Bedeutung. Nur bei einem natürlichen Tod und bei bekannter Identität kann die Leiche ohne Ermittlungen bestattet werden. Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod sowie bei einem unbekannten Toten sind Polizei und Staatsanwaltschaft gefordert, die Identität des Verstorbenen und ein mögliches Fremdverschulden zu klären. Immerhin besteht die Gefahr, dass ein Tötungsdelikt unentdeckt bleibt. Weiterhin stellen die Angaben zur Todesursache die Grundlage für die amtliche Todesursachenstatistik dar.

(Ende)
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