pte20180912013 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

EU: Extremismus ist in 60 Minuten zu löschen

Facebook, Google und Co sollen laut Gesetzentwurf stärker in die Pflicht genommen werden


EU-Flagge: Kampf gegen Extremismus (Foto: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de)
EU-Flagge: Kampf gegen Extremismus (Foto: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de)

Brüssel (pte013/12.09.2018/10:30) Die Europäische Kommission http://ec.europa.eu stellt heute, Mittwoch, einen Gesetzentwurf vor, der Google, Facebook, Twitter und andere große Internet-Unternehmen eine Stunde Zeit gibt, um extremistische Inhalte zu entfernen - ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

Sofortige Löschung als Ziel

Die Kommission hat zahlreiche soziale Netzwerke bereits im März dieses Jahres davor gewarnt, dass sie drei Monate Zeit hätten, um zu zeigen, dass sie extremistische Inhalte schnell beseitigen. Ansonsten würden neue Gesetze, die sie dazu zwingen, in Betracht gezogen. Diesen Schritt geht die Europäische Kommission nun.

Brüssel möchte, dass Inhalte, die zu extremistischen Straftaten aufstacheln oder befürworten, extremistische Gruppen zu fördern oder zu zeigen und derartige Handlungen zu unterstützen, innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch nationale Behörden aus dem Internet entfernt werden. Der Vorschlag, der von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament unterstützt werden muss, beinhaltet auch, dass Internetplattformen auch proaktive Maßnahmen ergreifen müssen - wie etwa die Entwicklung neuer Instrumente gegen Missbrauch und das Einführen einer menschlichen Prüfung von Inhalten.

Klarer Leitfaden für Provider

Service Provider müssen unter dem neuen Gesetz auch jährliche Transparenzberichte vorlegen, um ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Missbrauch darzulegen. Diejenigen, die systematisch extremistische Inhalte nicht entfernen, könnten Bußgelder von bis zu vier Prozent des jährlichen globalen Umsatzes hinnehmen müssen. Der Entwurf fordert zudem die nationalen Regierungen auf, extremistische Inhalte online zu ermitteln, Sanktionen zu verhängen und Berufungsverfahren einzuleiten.

(Ende)
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